Antrag „Fußgänger und Kinder schützen, Müllfahrzeuge des MZVO sicherer machen!“

Antrag der CDU-Fraktion Brensbach „Fußgänger und Kinder schützen, Müllfahrzeuge des MZVO sicherer machen!“

Müllabfuhr - Bild von J_Blueberry auf Pixabay

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brensbach beschließt, per Antrag an den Verbandsvorstand sowie in der Verbandsversammlung des Müllzweckverbands Odenwald darauf hinzuwirken, dass künftig alle Müllsammelfahrzeuge mit Kamera-Monitor-Sensorsystemen mit sensorgesteuerter Schutzeinrichtung gemäß Kategorie RAS V2 der DGVU/BG-Verkehr auszustatten sind. Die Bereitschaft zur Ausrüstung der Fahrzeuge wird ausschließende Bedingung im Rahmen des nächstfolgenden Ausschreibungsverfahrens.
Neufahrzeuge sind prinzipiell mit einem o.a. System auszurüsten; soweit dies technisch möglich ist, wird für den bestehenden Fuhrpark eine Nachrüstungsfrist von drei Jahren nach Ausschreibungszuschlag eingeräumt. Die Kosten in Höhe von ca. 20.000 Euro pro
Abfuhrfahrzeug werden auf die Müllgebühren umgelegt.

Begründung:

Rangieren und Rückwärtsfahren ist gefährlich. Im Unterschied zum PKW droht bei LKW die besondere Gefahr, dass die Fahrerin oder der Fahrer sein Fahrzeug nicht rundum einsehen kann, d. h. man fährt „auf Spiegel“ rückwärts und nimmt die entsprechenden toten Winkel in Kauf. Was hierbei passieren kann ist uns allen noch aus unserer Nachbargemeinde Niedernhausen im Landkreis Darmstadt-Dieburg bekannt. Dort wurde kurz vor Weihnachten 2021 eine Dreijährige vor ihrer Kita von einem rückwärtsfahrenden Transporter erfasst und getötet – ein trauriges, aber auch typisches Beispiel für diese besondere Gefährdungslage.

Man könnte jetzt einwenden, hier gemäß StVO Einweiser zur Abhilfe einzusetzen.
Jedoch entstehen auch hierbei regelmäßig gefährliche Situationen oder es kommt zu Unfällen mit zum Teil tödlichem Ausgang – im Übrigen vergleichsweise häufig sogar für die Einweiser selbst.

Durch die Ausrüstung von LKW mit Kamera-Monitor-Sensorsystemen mit sensorgesteuerter Schutzeinrichtung gemäß Kategorie RAS V2 der DGVU/BG-Verkehr gehört nicht nur diese Gefahr der Vergangenheit an. Entsprechende Assistenzsysteme bieten zusätzlich auch noch einen Schutz gegenüber den typischen Fußgänger- und/oder Radfahrer-Abbiegeunfällen beim Rechtsabbiegen.

Auf dem Markt verfügbare Systeme haben in neutralen und unabhängigen Test bewiesen, dass sie, wenn sie korrekt bedient werden, die Fahrerin oder den Fahrer eines rückwärtsfahrenden oder abbiegenden LKW sicher warnen und diese in wesentlich kürzerer Zeit zum Stillstand bringen können, als Fahrerin oder Fahrer dazu alleine in der Lage wären. Entscheiden wir uns dafür, im Rahmen der Ausschreibung der Müllsammlung im Verbandsgebiet die Ausrüstung der Müllsammelfahrzeuge mit Kamera-Monitor-Sensorsystemen mit sensorgesteuerter Schutzeinrichtung zu fordern, machen wir quasi per sofort Einweiser unnötig und schützen Fußgänger und vor allem Kleinkinder vor potenziell tödlicher Gefahr. Hinzu kommt, dass – wenn genügend Fahrzeuge mit einem solchen System ausgerüstet sind und das ist das Ziel der ausschließenden Bedingung im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens – das abfahrende Unternehmen bei seiner Gefährdungsbeurteilung feststellen kann, dass im Einzelfall und wenn die sonstigen Randbedingungen dies zulassen, auch längere Rückfahrstrecken als 150 m zulässig sein und vor allem sicher durchgeführt werden können. Hintergrund dieser Wegebeschränkung ist die im Oktober 2016 in Kraft getretene Branchenregel „Abfallsammlung“, auf dies sich die Vertreter der gesetzlichen Unfallversicherung, der Verbände der Entsorgungswirtschaft und der Gewerkschaft Verdi wegen der besonderen Gefährdungslage geeinigt haben, die das geltende Recht im Arbeitsschutz zusammenfasst und den Unternehmen Empfehlungen an die Hand gibt, wie sie die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten gewährleisten können. Auch die Folgen dieser Branchenregel kennen wir alle, sie betreffen alle Kommunen im Verbandsgebiet und darüber hinaus, weil unsere Bürgerinnen und Bürger ihre Mülltonnen oder ihren Sperrmüll teilweise über weite Strecken zu Fuß zu Sammelplätzen bringen oder wir als Städte und Gemeinden solche Sammelplätze überhaupt erst ein- und herrichten müssen.

Status quo:

Der Antrag wurde 28. April 2022 einstimmig bei einer Enthaltung angenommen und ist laut Aussage des MZVO-Vorstands Bestandteil des Ausschreibungsverfahrens.